Schädlingsbekämpfung
Schädlinge sind oft hartnäckig, gesundheitsgefährdend, zerstören Bausubstanz sowie technische Anlagen, vernichten jährlich große Mengen an Lebensmitteln und schädigen auch das Ansehen derer, die sich mit Ihnen herumplagen. Die Bandbreite der Firmen ist groß: Von der Produktion bis hin zum Vertrieb ist z.B. für alle Lebensmittelunternehmen ein Hygiene-Konzept erforderlich, also von der Großbäckerei bis zur Teeküche, vom Milchbauern bis zur Käsetheke. Die Standard Gebäudereinigung Jacobs GmbH bekämpft mit systematischem Vorgehen und mit wirkungsvollen Mitteln Schädlinge und hilft sie zu vermeiden: Natürlich unter Berücksichtigung der angemessenen Mittel und –Ehrensache- mit der notwendigen Diskretion.
Ob Vorrats- oder Hygieneschädlinge wie z.B. Ratten, Mäuse, Tauben, Mehlmotten, Korn- oder Reismehlkäfer, Schaben, Fliegen, Silberfischchen, Holzschädlinge und Materialschädlinge wie z.B. Kleidermotten, Lästlinge, wie z.B. Ameisen, Asseln und Wespen – wir bekämpfen wirkungsvoll mit professionellen Schädlingsbekämpfungsmitteln, aber immer mit der angemessenen Methode und natürlich gemäß den Anforderungen nach HACCP (HAZARD ANALYSIS CRITICAL CONTROL POINTS) und des IFS (International Food Standarts). Die Umsetzung sämtlicher Maßnahmen erfolgt durch unsere IHK-geprüften Mitarbeiter.
Die Standard Gebäudereinigung Jacobs GmbH unterstützt Sie bei Einrichtung, Umsetzung und ggf. bei der Fehlerkorrektur im Sinne der HACCP, insbesondere bei
- Hygieneschulung
- Reinigung
- Desinfektion
- Entsorgung
- Schädlingsbekämpfung
- Dokumentation der Maßnahmen
Rationelle Hilfe vom Fachbetrieb hilft Ihnen bei Umsetzung und Einhaltung.
Wichtig: Sie betreiben eine Kantine, eine Caféteria oder eine Teeküche? Dann gilt seit 1. Januar 2006 auch für Sie die Verordnung Nr. 852/2004 des EU-Parlamentes: Zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit von der Produktion bis hin zum Vertrieb ist hiernach für alle Lebensmittelunternehmen ein Hygiene-Konzept erforderlich. Jedes Unternehmen in der Lebensmittelkette soll dafür sorgen, dass die Lebensmittelsicherheit ohne Lücken gesichert ist. Und dies gilt nach Willen des EU-Parlamentes auch am „Ende der Kette“ bei der Lebensmittel-Behandlung und -Verteilung z.B. in Kantinen, Caféterien und Teeküchen wie etwa in Seniorenheimen, in Verwaltungsgebäuden, etc.